Studie zur kommunalen Wärmeplanung für den BUND e.V.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Wärmeplanung soll auf der Grundlage lokaler Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. hat das Ruhr-Forschungsinstitut eine Kurzstudie zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Planungsprozess erstellt. Anhand von bereits erprobten Beteiligungsformaten wird ein Beteiligungsmodell für die kommunale Wärmewende entwickelt und es werden Handlungsempfehlungen für praxistaugliche Beteiligungsformate und -strukturen abgeleitet.

Die Studie steht hier zum kostenlosen Download bereit.