Projektstatus

abgeschlossen

Projektinhalt

Die Regeln der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor, alles Notwendige für das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands von natürlichen Oberflächengewässern zu unternehmen. Von dieser Vorgabe kann abgewichen werden, wenn die mit Maßnahmen einhergehenden Kosten als „unverhältnismäßig“ eingestuft werden. Damit stellt sich zum einen die Frage nach dem Bezugspunkt, zu dem Kosten unverhältnismäßig sein könnten. Mögliche Antworten beziehen sich auf die Relation zum Nutzen der Maßnahmen, aber auch auf Belastungen der Kostenträger. Zum anderen sind Messprobleme zu lösen, wenn Unverhältnismäßigkeit geprüft werden soll. Sollen Nutzen und Kosten verglichen werden, müssen diese erfasst und vergleichbar gemacht werden (können). Vor allem beim Nutzen stellen sich hierbei große Herausforderungen. Wird Unverhältnismäßigkeit dagegen auf die (zusätzliche) Belastung von Akteuren bezogen, muss die aktuelle Belastung ebenso wie eine zusätzliche Belastung gemessen werden. Schließlich ist, wenn Nutzen, Kosten und/oder Belastungen gemessen worden sind, zu bestimmen, ob (finanzielle) Belastungen oder Kosten infolge von Maßnahmen „unverhältnismäßig“ sind. Dazu ist ein Unverhältnismäßigkeitsmaßstab erforderlich. Im Projekt werden Daten, Informationen und Wissen erarbeitet, auf deren Grundlage eine mögliche „Unverhältnismäßigkeit“ von Maßnahmen begründet werden könnte.

Veröffentlichungen aus dem Projekt

Eine Veröffentlichung wird in Kürze in der institutseigenen Schriftenreihe „Beiträge zur Ballungsraumforschung“ erscheinen.

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