Projektstatus

abgeschlossen

Projekt gefördert durch

Volkswagenstiftung

Direkt beteiligte Projektpartner

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI); Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn (IR-WE)

Projektinhalt

Bei dem Projekt handelt es sich um ein Teilprojekt aus dem Verbundprojekt „Effizienz der Wasserversorgung und des Gewässerschutzes aus rechtswissenschaftlicher und institutionenökonomischer Sicht – eine theoretische und empirische Analyse“. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verlangt die Einführung eines Flussgebietsmanagements in den Mitgliedstaaten. Ziel eines solchen Managements muss aus ökonomischer Sicht letztlich eine langfristig effiziente Gewässernutzung innerhalb eines gesamten Flusseinzugsgebietes sein. Mit dem Management sind eine ganze Reihe von ökonomisch interessanten Fragen verbunden. Diese reichen vom politischen Prozess auf europäischer Ebene, aus dem die Wasserrahmenrichtlinie hervorgegangen ist, über die Möglichkeiten einer institutionellen Umsetzung in Deutschland bis hin zum Einsatz einzelner Maßnahmen und Instrumente, um individuelle Wassernutzungen zu steuern. Gegenstand dieses Projektes ist vor allem die nationale institutionelle Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Der Richtlinientext ist in dieser Hinsicht neutral. Er gibt Ziele und Maßnahmen vor, überlässt das Weitere aber den Mitgliedstaaten.

Innerhalb des Projektes werden Möglichkeiten und Probleme einer effizienten Gewässerbewirtschaftung mit Hilfe von Methoden und Erkenntnissen der (nicht formalisierten) Neuen Institutionenökonomik beschrieben und analysiert. Zu diesem Zweck werden verfügungs-rechtliche Ansätze, die Transaktionskostentheorie und Principal-Agent-Ansätze genutzt. Methodisch wird unter anderem von den folgenden Annahmen ausgegangen:

  • Wenn mehrere Länder ein Flussgebiet gemeinsam bewirtschaften, wird unterstellt, dass der einzelne „Akteur“ Land gegenüber anderen Ländern ein eigennutzorientiertes Verhalten zeigt.
  • Die einzelnen Länder werden im Verhältnis zu den Wassernutzern weitgehend als „wohlwollende Diktatoren“ betrachtet, die ein Interesse an einer effizienten Gewässernutzung innerhalb der Landesgrenzen haben.
  • Sofern an Stelle kooperierender Länder eine Flussgebietsbehörde ins Spiel gebracht wird, kommt ihr gegenüber den Ländern eine Position als „wohlwollender Diktator“ zu. Gleiches wird für das Verhalten des Bundes gegenüber den Ländern angenommen.

Inhaltlich erfolgen eine räumliche und eine sachliche Begrenzung:

  • Das Untersuchungsgebiet beschränkt sich weitgehend auf Deutschland.
  • Vorrangig werden Probleme betrachtet, die aus stofflichen Gewässerbelastungen resultieren.

Veröffentlichungen aus dem Projekt

Hecht, D. / Werbeck, N. (2006): Bewirtschaftung von Flussgebietseinheiten. Institutionenökonomische Betrachtungen ausgewählter Regeln der Wasserrahmenrichtlinie (= Ökologie und Wirtschaftsforschung, Bd. 60), Marburg.

Ansprechpartner